Skandalös : Staatsanwaltschaft München II

Nun ist leider genau das eingetreten, wovon ich gehofft habe, daß es nicht passieren wird. Ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft München II hat entschieden, daß es nicht von öffentlichem Interesse ist, wenn irgendwelche ARSCHLÖCHER auf Blogs und dergleichen Content und Bilder klauen. Dieses ist also für die Staatsanwaltschaft München II nicht strafrechtlich relevant. Somit wird es kein Strafverfahren geben und das Urheberrecht greift nicht bei Bloggern.

Ich werde den vorliegenden Fall einmal detailliert schildern, da es mich selber getroffen hat. Folgender Sachverhalt :

Eines Tages habe ich Nachricht bekommen von einem Blogger, daß er 2 Blogbeiträge von mir 1:1 auf einem anderen Blog gefunden hat inklusive meiner Bilder, die ich eigenhändig erstellt habe. Natürlich gab der Dieb die Artikel und die Bilder als seine aus, also unter seinem bzw. ihrem Namen, der Dieb war eine Frau. Ich habe diese Schnepfe daraufhin angeschrieben und nachgefragt, was das soll. Daraufhin hat es Frau Unverschämt vorgezogen, mich zu beschimpfen und zu beleidigen anstatt sich zu entschuldigen. Es wäre ja schliesslich nur zu Testzwecken und wäre gerade mal 5 Minuten online und schon wieder gelöscht. Witzig, die Beiträge dort waren mindestens schon 1 vollen Tag online dort und bis zur Löschung waren es mindestens 2 volle Tage. Google hatte die Beiträge dort auch schon indexiert.

Daraufhin habe ich mich nochmal ins Urheberrechtsgesetz eingelesen und dann bei der Polizei Anzeige erstattet. Daraufhin nahm erst mal Alles seinen Lauf und ich war guter Dinge. Bis zum Tag heute. Heute bekam ich dann Post von der Staatsanwaltschaft München II, die war am Ort des “Verbrechens” dafür zuständig. Der Herr Staatsanwalt dort gab mir schriftlich zu verstehen, daß dieser Vorfall NICHT im Interesse der Öffentlichkeit wäre und der Fall würde wegen Geringfügigkeit zu den Akten wandern, es gibt also kein Strafverfahren.

Finde ich Klasse, die Frau hat also nicht nur mich bestohlen sondern hat bei ihrer Vernehmung auch noch dreist bei den Tatsachen gelogen wie ich auf den ersten Blick schon erkennen konnte. Also bin ich im Endeffekt gleich 2 mal in den Arsch getreten worden.

Ich habe es mir nicht nehmen lassen, den Staatsanwalt telefonisch zu kontaktieren um meinem Ärger über seine Entscheidung Luft zu verschaffen. Ich habe ihn auch gefragt, wie es denn aussehen würde, wenn ich nun eine bekannte Persönlichkeit gewesen wäre, die man beklaut hat oder es eine wissenschaftliche Arbeit gewesen wäre. Nun, seine Antwort war mir vorher schon klar. Wenn ich nun eine bekannte Persönlichkeit gewesen wäre oder dergleichen, dann wäre es im öffentlichen Interesse gewesen aber so, in meinem Fall eben eine Geringfügigkeit.

Das finde ich wirklich GEIL, gewisse Gesetze dienen nur dem Schutz der Rechte der oberen Zehntausend aber nicht dem Normalbürger.

So was ist in meinen Augen einfach nur traurig und skandalös. Der nette Herr Staatsanwalt konnte es sich auch nicht verkneifen zu sagen, ich könne ja eine Zivilklage gegen die Frau einreichen. Ja ne ist klar. Jetzt soll ich diese Assi-Tante also zivil verklagen und weiß jetzt schon, daß Assi-Tantchen eh nix hat, also hätte ich dann zusätzlich auch noch Anwaltskosten und Gerichtskosten an der Backe, auf denen ich sitzen bleibe.

Das Fazit aus der ganzen Sache : Das Urheberrechtsgesetz dient nur dem Schutz von Promis etc. und jedes asoziale Arschloch kann bei einem Normalbürger geistiges Eigentum klauen bis zum Erbrechen. SO MACHT DEUTSCHLAND GESETZE.

Nehmt das jetzt nicht wörtlich !!!! : Wenn ihr also mal unter einer Schreibblokade leiden solltet, macht euch keine Gedanken darüber denn ihr könnt ja einfach auf anderen Blogs Artikel und Bilder klauen. Kann ja nichts dabei passieren. ICH MUSS GLEICH KOTZEN !!!!!

Diese Artikel könnten Dich auch interessieren :

  1. Zugspitze – Frau Spinatwachtel bringt mich in Rage

11 Kommentare

Schreibe einen Kommentar»
  1. Beim nächsten Mal einfach das machen, was alle anderen machen – Abmahnanwalt – Kostenforderung – schaun wir mal …

    1. Das Problem an der Sache ist leider, hat Assi-Tantchen keine Kohle, bleib ich auf den Kosten sitzen und bin erneut in den Arsch getreten. Oder seh ich das falsch ?

  2. Als Ziel mehrerer (unberechtigter) Abmahnungen kann ich dazu sagen, was mein Anwalt mir sagte: “Wird die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, die Kosten aber nicht bezahlt kann ohne Prüfung der Rechtslage ein Mahnbescheid erwirkt werden. Wird dem nicht widersprochen, ist die Forderung vollstreckbar. Wird dem widersprochen, wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet.”

    1. Im Zweifelsfall bleibe ich trotzdem auf evtl. entstehenden Kosten sitzen. Das muß ich mir in so einem Fall nicht auch noch geben.

  3. Markus

    Ist ja schön und gut wenn man dagegen vorgeht. Ist auch schön und gut wenn man nichts erwirkt seinem Unmut Luft macht. Aber muss es so sein? Muss man sich so auf die Stufe der eigentlichen Täterin begeben und so dermaßen beleidigend werden? So gibst Du doch der Gegenseite nur wieder neues Futter und sie freut sich noch mehr. Ich kenn die Geschichte ja und im Grunde genommen hast Du völlig recht aber leider ist das Gesetz eben so das Du wegen Beleidigung schneller vor den Richter kommst wie wegen Contentklau. Das könnte also ein Boomerang für Dich werden. Ich wünsch es Dir nicht.

    1. Nun, es mag beleidigend sein, was ich geschrieben habe und ich weiß, daß vielen meine mitunter ungehobelte Art zu schreiben, nicht gefällt. Trotz alledem mache ich mir da wenig Sorgen, da ich keine Namen nenne der Person und noch die ganzen Mails der “netten” Dame habe, die ich problemlos als Gegenargument verwenden kann. Sorry, aber in gewissen Fällen ist es mit meiner guten Kinderstube vorbei, so etwas kann und will ich nicht tolerieren und dann muss ich mir Luft verschaffen bevor ich platze.

  4. Markus

    @Daywalker Ja aber wo nichts ist, kannst auch nichts vollstrecken. Dann hockt er weiter auf den kosten.

  5. togo

    Habe die Story damals ja mitbekommen und die Dame auch angeschrieben…

    Bei allem verständlichen Ärger, den Du spürst – die Staatsanwaltschaft hat nichts falsch gemacht. Es gibt diese Trennung von öffentlichem und zivilem Interesse nicht ohne Grund. Diese Differenzierung besteht, um den Arbeitsaufwand für die Staatsanwaltschaften überschaubar zu halten. Denn sie muss nur dann arbeitsaufwendig und teuer ermitteln, wenn angenommen wird, dass die Öffentlichkeit daran ein Interesse hat. Und nicht selten kann man sich schließlich auch ohne Verurteilung einigen. In Deinem Fall hat es nur Dich betroffen – Dein Blog ist zu klein, um bereits öffentliches Interesse zu bedeuten. Wärst Du allerdings Journalist, dann sähe das schon wieder anders aus. Denn dann hätten noch Teile des Presserechts gegriffen (was allerdings auch keine Garantie bedeutet, wie ich erfahren durfte).

    Bei allem Ärger hättest Du also wirklich von Anfang an mit einer zivilrechtlichen Abmahnung arbeiten sollen. Hast Du einen Anwalt? Der hätte Dir gleich sagen können, dass eine Strafanzeige in so einem Fall nichts bringt. Allerdings scheint Deine Einschätzung richtig zu sein: Die Dame hat keinen Pfennig und hat versucht, über diverse konnektierte Internetseiten Geld zu verdienen. Das ist kräftig in die Hose gegangen, beim letzten Check waren alle Seiten soweit ohne Inhalt.

    1. Nun, ich gebe zu, manchmal sollte man so eine Sache ein paar Tage sacken lassen und dann einen Artikel schreiben. Nachvollziehen kann ich das Ganze trotzdem nicht wirklich. Mir ist schon klar, daß so ein Unterfangen recht teuer werden kann für eine Staatsanwaltschaft allerdings will es mir einfach nicht in den Kopf, warum bei einem Gesetz nicht gleiches Recht für alle gilt.

  6. ThomasWesterburg@gma

    Das ist in Ordnung! Es ist doch absurd, dass Sie da angebliche Urherrechtlicher Ansprüche auf Bilder stellen, die Sie selbst der Öffentlichkeit ins Internet gestellt haben. Fraglich ist, ob Sie tatsächlich der Urheber sind, auch wenn, so muss es gestattet sein, diese zu veröffentlichen. Dass die Frau unbehelligt bleibt ist völlig in Ordnung, dieser Urheberrechts- und Abmahnwahnsinn, den es nur in Deutschland gibt, muss endlich ein Ende haben. Ich würde die Person bitten, weitere Bilder zu veröffentlichen, ihr kann schliesslich nichts passieren, weil es völlig korrekt ist.
    Thomas Westerburg aus dem Siegerland

    1. admin

      @Thomas: Sei unbesort ich bin der Verfasser, die Texte stammen aus meiner Feder und die Fotos aus meiner Kamera. Du nennst dieses Verhalten in Ordnung, ich nenne es asozial. So wie ich dich einschätze findest du es wahrscheinlich auch gut, nicht zu arbeiten aber dafür um so mehr beim Staat die Hand aufzuhalten da es ja genug Blöde gibt, die für solche Leute buckeln. Leute mit deiner Einstellung tragen stets Sorge dafür, daß die Abmahnwellen weiter rollen denn solch ein Verhalten verdient einfach nichts anderes. Solltest du also auch mal auf die Idee kommen so wird dir strafrechtlich zwar nichts passieren, da gebe ich dir recht aber du wirst nicht wenig Kohle brauchen um die Abmahnkosten zu tragen mein Guter.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail wird niemals veröffentlicht. Erforderliche Felder sind als * markiert.

*
*