Bundesgerichtshof spricht Urteil zu Kündigungen wegen Eigenbedarf

Als ich vorher im Auto Radio gehört habe, musste ich mich mal wieder aufregen. Durch einen Urteilsspruch des Bundesgerichtshof ist es ab sofort möglich, Eigenbedarfskündigungen auch auszusprechen wenn eine Nichte oder ein Neffe in die Wohnung / das Haus eines Vermieters einziehen will, was bisher in dieser Form nicht möglich war.

Eigentlich nichts spektakuläres glaubt man auf den ersten Blick. Allerdings kann ich mir das Szenario schon bildlich vorstellen, da es uns selbst einmal so ergangen ist.

Das Szenario :

Der nette Herr Vermieter Hanswurst hat eine  große vergammelte Wohnung mit vergilbten Tapeten und total verschlissenen Teppichböden. Nun kommt seine Nichte in einem Jahr aus den USA zurück und möchte in die Wohnung rein. Da Herr Hanswurst die gammlige Wohnung seiner Nichte aber nicht so überlassen will aber um seine neuen Rechte als Vermieter weiß, schreibt er die Wohnung kurzerhand zur Miete aus. Irgendein Mieter wird schon so blöd sein und den alten Kram auf eigene Kosten rauswerfen.

Wie der Teufel so will meldet sich die Familie Blauäugig. Vater, Mutter, 2 Kinder. Ein Besichtigungstermin wird vereinbart und Herr Hanswurst erklärt vor Ort, daß er ein großes Herz hat für Familien und die Miete für 4 Zimmer mit 500 Euro kalt echt günstig sei. Vater und Mutter Blauäugig unterschreiben daraufhin den Mietvertrag, renovieren die komplette Wohnung auf eigene Kosten, da man ja schließlich keine alten Teppiche und vergilbten Tapeten will und was halt sonst noch so an Schönheitsreparaturen ist.

Die Monate ziehen ins Land und die Nichte von Herrn Hanswurst kündigt sich an. Fristgerecht kündigt er den Mietvertrag mit den Blauäugigs wegen Eigenbedarfs und die nette Familie kann nicht dagegen klagen da einerseits Gesetz und andererseits keinen Rechtschutz und kein Geld für einen Prozess und den Anwalt.

Somit zieht Familie Blauäugig von Dannen und Herr Hanswurst hat eine renovierte Wohnung, mit der er seine Nichte glücklich machen kann.

Man kann nun dazu stehen wie man will aber die Familien denen es so oder ähnlich ergehen wird, werden es wenig witzig finden und kein Verständnis für die nun gestärkten Vermieter haben. In Zeiten von Mietnomaden habe ich durchaus ein wenig Verständnis für die Vermieter und ihre nun gestärkten Rechte aber letzten Endes müssen die Zeche wieder einmal die Mieter bezahlen und im Zweifelsfall sind dies wieder einmal die Familien und Alleinerziehenden denn viele Vermieter wollen schlichtweg keine Leute mehr mit Kindern haben als Mieter.

Wie siehst Du diese Sache ? Sag mir Deine Meinung.

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2 Kommentare

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  1. Trip

    Hallo !

    Das Thema “Mietnomaden” wird in den Medien tierisch aufgebauscht. Tatsache ist, dass der Anteil der Mietnomaden sehr gering ist. Natürlich ist es teilweise auch existenzgefährdend für eine Vermieter/in, aber da sollte man/frau die Kirche doch beim Dorf lassen.

    Der Mieter / die Mieterin ist dann mal wieder die Dumme !
    Gruß, Trip

    1. Ja, leider ist es in diesem Fall wohl so, daß der Mieter einmal mehr die A-Karte gezogen hat.

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