Justiz auf Kuschelkurs mit Jörg Tauss

15 Monate auf Bewährung hielt die Justiz im Kinderporno-Fall Jörg Tauss für tat- und schuldangemessen. In meinen Augen ein äusserst zweifelhaftes Urteil, welches ja noch nicht rechtskräftig ist.

Daß Tauss im direkten Anschluss die Revision ankündigt bzw. aussagt, darüber nachzudenken, in Revision zu gehen ist nachvollziehbar denn nach seiner Ansicht muss er weiterhin nach Außen suggerieren, daß er unschuldig ist. Nicht von der Hand weisen darf man dabei allerdings, daß eine Revision auch nach Hinten losgehen kann und eine etwaige Strafe höher ausfallen kann.

Generell halte ich das der Justiz zur Verfügung stehende Strafmaß beim Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie für zu gering und den Opfern gegenüber kann es ohnehin keine gerechte Strafe geben. Daher halte ich gerade im Fall Tauss ein solch mildes Urteil für einen absoluten Kuschelkurs der Justiz. Da die Staatsanwaltschaft von seiner Schuld überzeugt war hätte ich ein Exempel an einer bekannten Person erwartet mit der Forderung der Höchststrafe. Dann wäre auch Bewährung nicht möglich gewesen.

Das wirklich komische an der ganzen Sache finde ich, daß Tauss ernsthaft glaubt, er wäre als Abgeordneter sowohl dazu berechtigt gewesen als auch kenntnisreich genug, “Ermittlungen” in der Szene durchführen zu können. Da er als Abgeordneter die Gesetze kennen sollte, hätte er aber wissen müssen, daß er weder dazu berechtigt war noch die nötige Ausbildung hat, um wirklich erfolgreiche Ermittlungen in der Szene zu betreiben. Nach meinem Kenntnisstand ging es auch nie darum, Größen der Szene dingfest zu machen sondern lediglich, die Verteilwege aufzuzeigen, die ohnehin bekannt waren. Ich frage mich vor allem auch, warum sich das Material nach Abschluß seiner “Erkenntnisse” noch in seinem Besitz befand. Diese Frage stellen sich in der Tat sehr viele, da es aus “ermittlungstechnischen” Gründen dazu gar keinen Anlaß geben würde. Es sei denn, Herr Tauss würde seine ganz persönliche Asservatenkammer betreiben, wovon ich nicht ausgehe. Den Vergleich der Justiz mit Stinger-Raketen fand ich sehr treffend in diesem Zusammenhang.

Der endgültige Ausgang bleibt abzuwarten im Fall Tauss aber im Falle dessen, daß seine Schuld und sein Vergehen weiterhin als erwiesen gilt würde ich persönlich jedes Strafmaß unter Gefängnis für inakzeptabel halten und vor allem signalisiert dies der Szene, daß im Fall von Entdeckung nicht viel passiert und das ist der eigentliche Skandal in dieser Sache. Solch milde Urteile schrecken Pädokriminelle in keinster Weise ab und sind kein probates Mittel, der Szene jemals Herr zu werden.

Abschließend will ich noch anmerken, daß ich die Aussagen der Verteidigung und von Tauss selber, die Medien hätten ihn fertig gemacht, sozial exekutiert, dahingehend für unzutreffend halte, da Herr Tauss sich durch sein Verhalten erst selbst in diese Lage gebracht hat. Er hätte als Politiker wissen müssen, daß Medien bei Bekanntwerden der Sache, die Person Jörg Tauss aufgreifen und so trägt Herr Tauss dafür selber die Verantwortung. Er als Mitglied der Piratenpartei ist ein Verfechter der Meinungsfreiheit und des Presserechts und dann darf man sich auch nicht beklagen, wenn Vertreter der Medien von diesem Recht Gebrauch machen und ein Thema aufgreifen.

Update : Wie man gerade einer Pressemitteilung der Piratenpartei entnehmen kann, hat Jörg Tauss seinen Austritt aus der Partei bekannt gegeben. Mehr dazu hier : Jörg Tauss erklärt seinen Austritt aus der Piratenpartei

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15 Kommentare

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  1. Hi Alex,

    ich bin da wieder einmal etwas anderer Meinung und halte das Urteil in dem Fall für einigermassen gerechtfertigt da Hr. Tauss die Bilder NICHT aus sexuellen Motiven aus dem Internet heruntergeladen sondern (zugegebenermassen etwas überheblich an der Stelle) im Glauben gehandelt hat er hätte als Abgeordneter das Recht dazu und würde damit dagegen ankämpfen. Dafür ist meiner Meinung nach die Strafe von 1,5 Jahren und eben dass er sich gesellschaftlich bei vielen ins Aus geschossen hat hoch genug.

    Grüsse
    Gar Nix

    1. @Gar Nix: Das sexuelle Motiv mal ganz aussen vor und das will ich auch gar nicht beurteilen, Tauss war nicht berechtigt, “Ermittlungen” zu machen und wurde, bisher noch nicht rechtskräftig, wegen Besitz und Verbreitung von Kinderporno verurteilt. Und so kann es nicht dein Ernst sein, für Besitz und Verbreitung dieses Materials das Urteil als einigermassen gerechtfertigt zu halten. Nicht einmal die Höchststrafe von 5 Jahren sind bei Besitz und Verbreitung in meinen Augen ausreichend. Die Ermittlungen wurden seitens der Justiz als Schutzbehauptung eingestuft und nicht nur von der Justiz weil sich aus dem langen Zeitraum einfach zu viele Ungereimtheiten ergeben, die nicht zusammenpassen.

      Ich bleibe dabei, das Urteil ist ein Kuschelkurs der Justiz und Herr Tauss kommt dabei mehr als gut weg. Für sein jetziges Ansehen in der Gesellschaft trägt er allein durch seine Handlungen die Verantwortung und nicht die Medien und dergleichen. Wer mit dem Feuer spielt ….

  2. Che

    Hallo Alex,

    ich finde, dass bei der Festlegung des Strafmaßes unbedingt zu klären ist, ob Herr Tauss durch den Tausch illegaler Dateien irgendjemandem Schaden zugefügt hat. Ich finde es höchst bedenklich, dass bereits das bloße Herunterladen von Bildern – und seien sie noch so pervers – auch nur zu einer Hausdurchsuchung führen kann. Das geht meines Erachtens entschieden zu weit.
    Für soetwas wird viel zu viel Zeit und Steuergeld verschwendet. Man sollte sich auf jene konzentrieren, die tatsächlich MissbrauchsTÄTER sind, also die PRODUZENTEN von Kinderpornografie, nicht die Konsumenten, zumindest nicht die, die derartiges Material als Raubkopien im Internet tauschen, denn dadurch schaden sie ja den Produzenten, anstatt den Missbrauch zu unterstützen.
    Dies wird in der allgemeinen Hysterie und im Hass auf Pädophile leider gern übersehen. Von der Leyen und Co. sei dank.

  3. @Che: Ich finde es absolut gar nicht bedenklich, daß das wissentliche herunterladen von Kinderpornografie zu Hausdruchsuchungen usw. führt und der anschliessende Besitz der Dateien unter Strafe gestellt ist. Dafür sind auch die Steuergelder bestens investiert. So wie du die Sache siehst, wäre dies ein Freibrief für alle Konsumenten von Kinderpornografie und ich finde diese Ansicht sehr bedenklich.

  4. Che

    Du scheinst mich ein wenig misszuverstehen. Auch ich halte nichts von Kinderpornographie. Aber ich kann es ebenfalls nicht mitansehen, wie Unschuldige bestraft werden. Jeder Gesetzgeber sollte bwz. muss doch die Pflicht haben, eine Strafe nur dann zu verhängen, wenn durch die Tat nachweislich ein Schaden und/oder eine Gefährdung entstanden ist. Und genau diese Nachweise sind uns bislang alle Gesetzgeber schuldig geblieben. Mal ganz abgesehen davon, dass die Gefahr für Nichtpädophile, im Internet zufällig auf solche Bilder zu stoßen, nicht gerade gering ist.
    Bei der ganzen Debatte geht es doch letztlich darum, den Kindesmissbrauch zu verhindern. Daher ist mir schleierhaft, warum Perverse, die sich am heimischen Bildschirm irgendwelche kranken Bilder oder Videos ansehen, verfolgt und bestraft werden sollen. Ist es nicht besser, wenn diese Menschen sich am Bildschirm vergnügen, als dass sie sich an einem echten Kind vergreifen? Und wäre die Gefahr, dass sie dies tun, nicht sogar höher, wenn sie ihre Bilder nicht mehr hätten? Es hat zumindest schon Studien gegeben, die dies belegen.

    1. @Che: Missverstanden habe ich dich nicht aber ich vertrete eine andere Meinung. Das zufällige ungewollte Herunterladen von Dateien ist ein andere Sache als das wissentliche Herunterladen von Bildern und Videos mit Kinderpornografie.

      Es mag sicherlich richtig sein, daß das “Vergnügen” am Bildschirm dazu führt, daß manch ein Mensch mit pädophiler Neigung sich selber nicht an Kindern und Jugendlichen vergreift, da geben ich dir recht allerdings halte ich es für falsch, der Ansicht zu sein, daß es nicht richtig ist, wenn diese Menschen dafür bestraft werden. Die Strafe ist schon von daher gerechtfertigt, daß diese Menschen, die “nur” schauen, die Vergewaltigungen etc. billigend in Kauf nehmen um ihre Neigung zu befriedigen.

  5. Che

    Ich kann verstehen, dass bei der Vorstellung, dass sich Menschen an solchen Bildern ihre Gelüste befriedigen, Emotionen hochkochen. Allerdings dürfen diese Emotionen nicht dazu führen, die Grundprinzipien eines Rechtsstaates zu brechen. Wenn der Gesetzgeber den Bürgern Vorschriften macht, welche Bilder oder Videos er sich ansehen darf und welche nicht, dann schränkt er sie in der freien Nutzung ihrer fünf Sinne – in diesem Fall zumindest des Sehens – ein, und dies obendrein innerhalb ihrer Privatsphäre. Dabei finde ich, sollte jedem Bürger aus Prinzip (!) die uneingeschränkte Nutzung seiner Sinne gewährleistet sein. Sonst muss man sich fragen, was kommt als nächstes? Es steht in keinem Verhältnis, wenn durch das Betrachten von Bildern die Polizei in die Wohnung der betreffenden Person eindringen darf. Wenn diese Person tatsächlich ein Täter wäre, der ein Kind missbraucht bzw. missbraucht hat, dann wäre ich natürlich auch dafür, dass die Polizei dieses Recht bekommen muss.
    Darüberhinaus halte ich die Gesetze gegen Kinder- und Jugendpornografie für drastisch übertrieben. Es stehen nicht nur echte Missbrauchsbilder unter Strafe, sondern auch Texte (!), die von Missbrauch handeln, Zeichnungen von Missbrauch, Bilder von nackten Minderjährigen, die nach Meinung der Gesetzgeber zuviel zeigen, Bilder von nackten Erwachsenen (!), die sich wie Minderjährige stylen. All diese Übertreibungen in der Gesetzgebung führe ich auf die allgemeinen Emotionen zurück. Man beachte dabei auch, dass in vielen europäischen Ländern das Schutzalter von Menschen, mit denen Erwachsene ungestraft sexuellen Verkehr haben dürfen, bei 14 Jahren liegt, in Spanien bei 13 Jahren und im Vatikan sogar bei 12 Jahren. Letzteres mag angesichts der Missbrauchsdebatte bezüglich der katholischen Kirche nicht verwundern. Aber dennoch muss ich mich doch ernstaft an den Kopf fassen, wenn ich sehe, dass der Besitz von Bildern einer beispielsweise 17jährigen, die nackt posiert – oder einer 25jährigen, die auf jugendlich geschminkt nackt posiert, strafbar ist, und das in ganz Europa.

    1. @Che: Nochmals wird mehr als deutlich, daß unsere Standpunkte komplett unterschiedlich sind und weiterhin halte ich deine angemeldeten Bedenken bezüglich Zensur durch den Gesetzgeber in diesem speziellen Fall mehr als bedenklich. Hier ist in meinen Augen Zensur durch den Gesetzgeber mehr als angebracht.

  6. Che

    Vielleicht wird dich dieser Textausschnitt zum Nachdenken bringen. Er stammt aus einem Artikel aus der “Gigi”, einer Zeitschrift für sexuelle Emanzipation. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe der Kinderporno-Hysterie und wie Ursula von der Leyen diese in Gang gesetzt hat, um die Internetsperren durchzusetzen. Auch bei dem Thema Sperren statt Löschen stellt sich nicht nur mir die Frage: Wie zum Henker schützt es die Kinder vor Missbrauch? Bei dem Bilderverbot ist es genauso: Wegsehen oder die Leute zum Wegsehen zwingen wird sicher kein Kind schützen.

    Hier ist der Link zu besagtem Artikel-Ausschnitt:

    http://www.gigi-online.de/TanteUschi61.htm

    1. @Che: Diese Diskussion generell mit einem Familienvater wie mir zu führen wirft allerhand Fragen auf. Du widersprichst dir selber. Einerseits sagst du, daß du selber gegen Kinderpornografie bist und andererseits spielst du Kinderpornografie herunter. Dieser Aspekt wird auch im Artikel deutlich, dessen Link du gepostet hast. Ich interpretiere den Artile vor allem dahingehend, daß er die Tragweite der Kinderpornografie extrem herunterspielt und das ist brandgefährlich und bei Konsumenten von Kinderpornografie von sexuell anders Orientierten zu reden wie im Artikel entbehrt jeglichen Respekts vor den Opfern. Für mich sind diese Konsumenten einfach nur krank und pervers und mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da. Um mir diese Meinung zu bilden brauche ich keine Regierung etc. sondern es ist klarer Menschenverstand und der Verstand eines Vaters.

      Du kannst dir weitere Gegenargumente sparen denn deine Ansichten sind meiner Meinung nach brandgefährlich.

  7. Che

    Dann ist da wohl ein falscher Eindruck entstanden. Mir geht es nicht um die Verteidigung von Kinderpornografie. Mir geht es darum, gegen fatale Fehler in den Gesetzen vorzugehen. Ich beschäftige mich auch mit anderen Themen. Aber angesichts der aktuellen Debatte mische ich mich ein, weil ich der Meinung bin, dass kein Staat sich erlauben darf, Menschen zu bestrafen, die niemandem geschadet haben.

    Ich bin auch nicht pädophil, falls auch dieser Eindruck entstanden ist. Ich bin einfach jemand, der sich friedlich für die größtmögliche Freiheit jedes Individuums einsetzt, und gegen jeden Missbrauch der Macht.

    1. @Che: Es ist bei mir nicht der Eindruck entstanden, daß du pädophil bist, aber ich teile absolut nicht deine Ansicht, daß Konsumenten von Kinderpornografie keinen Schaden verursachen. Sie machen sich in meinen Augen mitschuldig durch den Konsum indem sie sich an der Pein der Opfer ergötzen, die Opfer wissen das, daß es Leute gibt, die Freude an ihrer Pein haben und dadurch entsteht in meinen Augen weiterer Schaden bei den Opfern. Ich persönlich halte die Gesetzgebung in diesem speziellen Fall für richtig allerdings bei der Bemessung der Strafe ist mir die Gesetzgebung nicht radikal genug. Nach meiner Meinung müsste es wesentlich empfindlichere Strafen auch für Konsumenten geben, selbst dann, wenn es “nur” um das Betrachten von Dateien geht.

  8. Che

    P.S.: Ich halte es wiederum für gefährlich, wenn man jedes Gesetz einfach hinnimmt, ohne objektiv über die Rechtmäßigkeit nachzudenken.

  9. Che

    Ich lasse das erstmal so im Raum stehen. Aber was hälst du dann davon, dass auch besagte Texte und Zeichnungen sowie Bilder von nackten Minderjährigen oder nackten Erwachsenen, die sich äußerlich auf jung gestylt haben, strafbar sind?

    1. @Che: Hier muß man differenzieren. Es ist kein Geheimnis, daß in Videotheken die ganzen Pornos unter Teens einen großen Boom haben. Bedenklich halte ich dies von daher, daß hier erwachsene Darsteller teilweise auf ganz jung getrimmt werden, um den Anschein eines Teenager zu erwecken. Bedenklich ist wie gesagt auch dies. Die andere Seite sind wirkliche Kinder und Teenager, die von ihren Eltern, Verwandten etc. teils nackt und/oder in eindeutigen Posen abgelichtet oder gefilmt werden und dann womöglich auch noch einem Publikum präsentiert werden. Auch in diesem Fall muß in meinen Augen der Gesetzgeber eingreifen. Es würde mir nie im Traum einfallen, meine Kinder nackt zu fotografieren da ich dies für falsch halte.

      Sicherlich lässt sich Nacktheit bei den eigenen Kindern nicht ausschließen da man Kindern waschen, duschen oder baden muß solange diese dies nicht selber tun können. Allerdings erachte ich das Fotografieren oder Filmen nackter Kinder auch ohne eindeutige Posen als einen Eingriff in deren Privatsphäre und deshalb ist dies für mich ein absolutes No Go. Ein Kind mag dieses Fotografieren etc. vielleicht noch nicht mal als schlimm betrachten aber einschätzen kann es dies auch nicht, vor allem nicht den Rattenschwanz, den dieses nach sich ziehen kann.

      Daher würde ich unter gewissen Vorraussetzungen auch die von dir zuletzt erwähnten Ausführungen unter Strafe sehen.

      Mir ist durchaus bewusst, daß meine Haltung in dieser Thematik sehr radikal ist aber meiner Meinung nach kann in diesem Bereich ein Haltung gar nicht radikal genug sein. Allein der Kinder wegen schon nicht.

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