Ich hab mir die letzten Tage mal ein wenig Gedanken gemacht über die Haftungsfrage im Falle des Unglücks auf der Loveparade in Duisburg.
Daß die Ermittlungen noch andauern ist bekannt und es ist auch bekannt, daß dieser Zustand vorraussichtlich noch viele Wochen andauern wird. Ohnehin ist noch nicht abzusehen, ob sich im Endeffekt ein eindeutiger Schuldiger ausmachen lässt.
Fest steht bis dato lediglich, daß seitens der Stadt Duisburg und deren Genehmigungsapparat und auch Herrn Schaller gravierende Fehler im Sicherheitsmanagement gemacht wurden. Das ist mehr als offensichtlich.
Fest steht in meinen Augen auch, daß den Hinterbliebenen der Toten und auch den ganzen Verletzten ein womöglich jahrelanger Rechtsstreit ins Haus steht denn freiwillig bezahlt auf der einen Seite keine Versicherung so ohne weiteres und wenn die Herren und Damen Anwälte der Versicherungen auch nur die Spur eines Mauslochs entdecken, dann wird versucht, die Sache möglichst auszusitzen.
Die andere Seite ist natürlich ein Herr Schaller, seines Zeichens in diesem Fall der Geschäftsführer der Lopavent GmbH.
Nun ist es ja so. Als Schadenssumme standen einmal 2stellige Millionenbeträge irgendwo im Raum, basierend auf Expertenschätzungen. Nach meinen Informationen beträgt die Versicherungssumme der Veranstaltung lediglich 7,5 Millionen. Selbst wenn der Schaden hier lediglich 10 Millionen Euro betragen würde, dann würden also im Endeffekt noch 2,5 Millionen aus der Versicherungssumme fehlen. Nun sollte man meinen, daß dies ja dann Herr Schaller zu begleichen hat. Weit gefehlt, denn der Veranstalter war ja die Lopavent GmbH und hier greift die beschränkte Haftung.
Legt man einmal das Stammkapital einer GmbH zu Grunde, dann wären dies im schlimmsten Fall gerade einmal 25000 Euro mit denen die Gesellschaft haftbar ist denn das Privatvermögen ist hierbei zunächst einmal ausgeschlossen, da die GmbH eine Kapitalgesellschaft ist und als eigene juristische Person gilt und nach der Gesetzeslage ist die Haftung hier zunächst einmal auf das Stammkapital begrenzt.
Natürlich greift hier in Teilen auch die Geschäftsführerhaftung aber auch hier besteht keine unbegrenzte Haftung und diese greift hauptsächlich im Falle einer Insolvenz.
Wie man sieht, es ist eine sehr verzwickte Situation. Aus eigener Erfahrung in der Regulierung mit Versicherungen im Falle von Personenschäden kann ich sagen, daß den Verletzten und Hinterbliebenen ein langer Rechtsstreit bevorstehen wird. Ich wünsche den Hinterbliebenen und den Verletzten alle Kraft und die nötige Ausdauer um ihre Rechte zu erkämpfen denn kampflos wird sich die AXA nicht ergeben.
Das bis dato noch keine Ergebnis auf dem Tisch liegen ist klar, aber daß bis zum jetzigen Zeitpunkt weder ein Herr Sauerland noch ein Herr Schaller die volle moralische und politische Verantwortung für den Vorfall übernommen haben ist mehr als verwerflich. Es ist höchst perfide und hat absolut System, daß man sich darauf herausredet, daß man die staatsanwaltlichen Ermittlungen abwartet.
Insbesondere Herr Sauerland hat sich herauskristalisiert, daß er genau dann ein “großer” Politiker ist im Rahmen der Veranstaltung, wenn er in der Presse glänzen kann, es war für ihn, wie die Luft zum Atmen aber jetzt kneift er den Schwanz ein und ist feige, mehr geht gar nicht. Mit seiner Haltung hat Herr Sauerland nicht nur ethisch und moralisch sondern auch politisch sein eigenes Grab geschaufelt. Schlimm auch, daß diese Nullnummer von einem Politiker wohl vor hat, bis Oktober im Amt zu bleiben denn rechnerisch beginnt dann sein Pensionsanspruch aus seiner Amtszeit.
Die Zeit wird es zeigen.

Alex,
was ist denn der eigentliche Gegenstand der GmbH? Wieso kann die plötzlich die Loveparade veranstalten?
Grüße, Heribert (Insider von GmbH-Recht)
Der eigentliche Gegenstand Heribert, den kann ich dir im Fall der Lopavent nicht sagen aber warum ein Herr Schaller mit der Lopavent die Loveparade veranstalten kann ist schnell erklärt. Seiner Zeit hat Dr. Motte die Loveparade ins Leben gerufen und in den Anfängen war es als Demonstration angemeldet. Daraus entstand soweit ich weiß eine GmbH und die Marke Loveparade. Irgendwann, als das Ding immer größer wurde kam der Zeitpunkt, an dem diese GmbH faktisch zahlungsunfähig war und so wurde von Dr. Motte und seinen Kollegen die Marke Loveparade an Herrn Schaller verkauft. Somit hat er das Recht, die Veranstaltung unter Loveparade weiterlaufen zu lassen.
In der Loveparade-Schuldfrage entscheidet
vor Gericht die Besucherzahl 250.000 !
Folgende Gruppierungen haben begonnen die Besucherzahl systematisch herunterzuspielen:
- WAZ Mediengruppe Essen
- Polizei NRW & Bundespolizei
Auch auf der wikipedia-Seite zur Loveparade wurde die Besucherzahl in Duisburg bereits auf max.130.000 veröffentlicht.
Die Polizei spricht neuerdings von maximal 150.000.
Gemeldet sollen auf dem Gelände 500.000 + X gewesen sein !!!
Liegt die Besucherzahl unter 250.000 so bleiben Hr.Schaller und Hr. Sauerland und die Polizei schuldfrei !
Die rapide Zahlenschrumpfung der Besucherzahlen
ist der einzige Weg, in die gerichtliche Entschuldung der Verursacher.
Das kann nicht gerecht sein.
Auch darf eine derartige Veranstaltung gar nicht ohne Besucherzählung durchgeführt werden;
wenn man eine Höchstbesucherzahl als Auflage hat muss man die Besucher auch bei Einlassung zählen !
Das wurde anscheinend nicht gemacht.
Allein das ist schon grob fahrlässig.
mfg.Toni Lechner
Hier ein Link zur Inneren Sicherheit
http://www.shortnews.de/id/842025/Polizei-Vertuschung-nach-Loveparade-Katastrophe
Löschungen auf den Servern der Bundespoizei darf nur das Kanzleramt verfügen !!!