Wer in Holland Kinder sexuell missbraucht, soll dafür bis an sein Lebensende strafrechtlich verfolgt werden können. Die Verjährungsfrist für solche Taten werde aufgehoben, kündigte Justizminister Ernst Hirsch Ballin an.
Für ein entsprechendes Gesetz gebe es eine klare Mehrheit im Parlament. Bisher beträgt die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch in den Niederlanden 20 Jahre nach Volljährigkeit des Opfers. In der Bundesrepublik verjährt Missbrauch zehn Jahre nach dem 18. Geburtstag der Opfer. (Quelle : Südkurier)
Kommentar : Warum ist so etwas in Deutschland nicht auch möglich ? Das wäre hier längst überfällig.
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Alex geschrieben und am
28. März 2010, um 13:43 Uhr veröffentlicht. Er ist den Kategorien
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