Missbrauch: Beamte verlieren Pension

Beamte, die wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gekündigt werden, können ihre Pensionsansprüche verlieren. Ein derartiges Delikt sei ein besonders schweres Dienstvergehen, das neben der Entlassung aus dem Dienst auch die Aberkennung des Ruhegehalts rechtfertige. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Sachsen). Im konkreten Fall ging es um einen Justizvollzugsbeamten aus Berlin, der im Juli 2003 wegen Kindesmissbrauchs zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Zudem hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ihm das Ruhegehalt aberkannt. Dagegen war er vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gegangen. Die Leipziger Richter entschieden, dass das maßgebende Kriterium für die Bestimmung einer Disziplinarmaßnahme die Schwere des Dienstvergehens ist. weiterlesen »