Nachtrag zum Fall Jörg Tauss

Ich muß mal etwas ergänzen, da hier offensichtlich Mißverständnisse existieren, zu Dingen, die ich geschrieben habe.

Ich habe ausdrücklich und mehrfach geschrieben, nicht nur hier, daß das Urteil im Fall Jörg Tauss noch nicht rechtskräftig ist. Das ergibt sich schon aus unserer Gesetzgebung. Ich habe an keiner Stelle etwas anderes behauptet sondern habe lediglich geschrieben und das beziehe ich nicht auf die Person Jörg Tauss, daß ich das der Justiz zur Verfügung stehende Strafmaß im Fall von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch generell für einen Witz halte. Kein Strafmaß kann je aufwiegen, welchen Schaden die Opfer dadurch erleiden und selbst die Höchststrafen muten an wie blanker Hohn. weiterlesen »

Kleiner Nachtrag zu den Piraten

Am 8. Mai habe ich einen Artikel online gestellt, wo ich die Piratenpartei als eine wählbare Alternative deklariert habe. Diese Aussage will ich zwar nicht dementieren aber offiziell revidieren.

Nicht allein Bingen hat gezeigt, daß die Piraten weiterhin wichtige soziale Themen in Deutschland ignorieren. Dazu gehören alltägliche Dinge wie Hartz IV, Kinderarmut, Billiglöhne und noch viele andere Themen, geradezu ein Heer an sozialen Themen, die anhaltend von der Piratenpartei ignoriert werden. weiterlesen »

Justiz auf Kuschelkurs mit Jörg Tauss

15 Monate auf Bewährung hielt die Justiz im Kinderporno-Fall Jörg Tauss für tat- und schuldangemessen. In meinen Augen ein äusserst zweifelhaftes Urteil, welches ja noch nicht rechtskräftig ist.

Daß Tauss im direkten Anschluss die Revision ankündigt bzw. aussagt, darüber nachzudenken, in Revision zu gehen ist nachvollziehbar denn nach seiner Ansicht muss er weiterhin nach Außen suggerieren, daß er unschuldig ist. Nicht von der Hand weisen darf man dabei allerdings, daß eine Revision auch nach Hinten losgehen kann und eine etwaige Strafe höher ausfallen kann.

Generell halte ich das der Justiz zur Verfügung stehende Strafmaß beim Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie für zu gering und den Opfern gegenüber kann es ohnehin keine gerechte Strafe geben. Daher halte ich gerade im Fall Tauss ein solch mildes Urteil für einen absoluten Kuschelkurs der Justiz. Da die Staatsanwaltschaft von seiner Schuld überzeugt war hätte ich ein Exempel an einer bekannten Person erwartet mit der Forderung der Höchststrafe. Dann wäre auch Bewährung nicht möglich gewesen. weiterlesen »