Justiz auf Kuschelkurs mit Jörg Tauss

15 Monate auf Bewährung hielt die Justiz im Kinderporno-Fall Jörg Tauss für tat- und schuldangemessen. In meinen Augen ein äusserst zweifelhaftes Urteil, welches ja noch nicht rechtskräftig ist.

Daß Tauss im direkten Anschluss die Revision ankündigt bzw. aussagt, darüber nachzudenken, in Revision zu gehen ist nachvollziehbar denn nach seiner Ansicht muss er weiterhin nach Außen suggerieren, daß er unschuldig ist. Nicht von der Hand weisen darf man dabei allerdings, daß eine Revision auch nach Hinten losgehen kann und eine etwaige Strafe höher ausfallen kann.

Generell halte ich das der Justiz zur Verfügung stehende Strafmaß beim Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie für zu gering und den Opfern gegenüber kann es ohnehin keine gerechte Strafe geben. Daher halte ich gerade im Fall Tauss ein solch mildes Urteil für einen absoluten Kuschelkurs der Justiz. Da die Staatsanwaltschaft von seiner Schuld überzeugt war hätte ich ein Exempel an einer bekannten Person erwartet mit der Forderung der Höchststrafe. Dann wäre auch Bewährung nicht möglich gewesen. weiterlesen »