Er missbrauchte seine Stieftochter mehrfach – dafür ist ein 47 Jahre alter Schlosser aus dem münsterländischen Beelen zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der gehörlose Mann, der sich im Prozess vor dem Landgericht Münster mittels Gebärdendolmetscherin verständlich machte, hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden. Er räumte, sich in der Zeit von 2006 bis 2008 in 28 Fällen an seiner Stieftochter sexuell vergangen zu haben. Zu Beginn der Übergriffe war das Mädchen zehn Jahre alt. In einem Fall sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen. Das Geständnis des Angeklagten werteten die Richter am Dienstag strafmildernd. (Quelle : bild.de)
Kommentar : Ob Gehörlos oder eine andere Behinderung, in so einem Fall ist die Gesetzgebung und auch hier das Strafmaß ein Skandal. Was sind 4 Jahre im Vergleich zu einem verkorksten Leben nach einem Missbrauch. Die Täter bekommen ein paar Jährchen aufgebrummt, bekommen aufgrund eines Geständnisses sogar noch ein abgemildertes Urteil und machen nach der Haft munter weiter. Da in Deutschland leider keine Todesstrafe existiert, die im Falle von Kinderschändern in meinen Augen folgerichtig wäre, gehören diese Monster für alle Zeiten weggesperrt.
