Nachtrag zum Fall Jörg Tauss

Ich muß mal etwas ergänzen, da hier offensichtlich Mißverständnisse existieren, zu Dingen, die ich geschrieben habe.

Ich habe ausdrücklich und mehrfach geschrieben, nicht nur hier, daß das Urteil im Fall Jörg Tauss noch nicht rechtskräftig ist. Das ergibt sich schon aus unserer Gesetzgebung. Ich habe an keiner Stelle etwas anderes behauptet sondern habe lediglich geschrieben und das beziehe ich nicht auf die Person Jörg Tauss, daß ich das der Justiz zur Verfügung stehende Strafmaß im Fall von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch generell für einen Witz halte. Kein Strafmaß kann je aufwiegen, welchen Schaden die Opfer dadurch erleiden und selbst die Höchststrafen muten an wie blanker Hohn. weiterlesen »

Justiz auf Kuschelkurs mit Jörg Tauss

15 Monate auf Bewährung hielt die Justiz im Kinderporno-Fall Jörg Tauss für tat- und schuldangemessen. In meinen Augen ein äusserst zweifelhaftes Urteil, welches ja noch nicht rechtskräftig ist.

Daß Tauss im direkten Anschluss die Revision ankündigt bzw. aussagt, darüber nachzudenken, in Revision zu gehen ist nachvollziehbar denn nach seiner Ansicht muss er weiterhin nach Außen suggerieren, daß er unschuldig ist. Nicht von der Hand weisen darf man dabei allerdings, daß eine Revision auch nach Hinten losgehen kann und eine etwaige Strafe höher ausfallen kann.

Generell halte ich das der Justiz zur Verfügung stehende Strafmaß beim Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie für zu gering und den Opfern gegenüber kann es ohnehin keine gerechte Strafe geben. Daher halte ich gerade im Fall Tauss ein solch mildes Urteil für einen absoluten Kuschelkurs der Justiz. Da die Staatsanwaltschaft von seiner Schuld überzeugt war hätte ich ein Exempel an einer bekannten Person erwartet mit der Forderung der Höchststrafe. Dann wäre auch Bewährung nicht möglich gewesen. weiterlesen »

HSV gewinnt Prozess gegen Online-Ticketplattform

Hamburg (dts Nachrichtenagentur) – Das Hamburger Landgericht hat heute entschieden, dass der Verkauf von Eintrittskarten für die Heimspiele des HSV auf einer Online-Plattform verboten ist. Damit könne zukünftig gerichtlich gegen Portale vorgegangen werden, die Dritten die Möglichkeit geben, Eintrittskarten für Fußballspiele zu verkaufen, teilte der Hamburger SV heute mit. Ziel des HSV sei es dabei gegen die als Vermittler agierenden Plattformen den eigentlichen Verkäufern der Tickets die Möglichkeit zu nehmen, diese mit unangemessenen Aufpreisen oder an einen nicht kontrollierbaren Erwerberkreis zu veräußern. Bereits im letzten Verfahren hatte der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Fußballvereine zum Schutze der sozialen Preisstruktur sowie aus Gründen der Sicherheit im Stadion gegen die Schwarzmarkthändler selbst und gegen solche Plattformen vorgehen können, auf welchen gezielt hierzu bezogene Eintrittskarten weiterverkauft werden.