Grundgesetzänderung für Erhalt der Jobcenter

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In Berlin haben sich Vertreter von Union, FDP und SPD zu einer Grundgesetzänderung geeinigt, die den Erhalt der Jobcenter gewährleistet. Das teilte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) heute mit. Damit werden die langjährigen Unstimmigkeiten um eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes beigelegt und Langzeitarbeitslose werden weiterhin in den Jobcentern betreut. Nachdem elf Landkreise Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten, entschied das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007, dass die Bildung der Arbeitsgemeinschaften zwischen den Kommunen und der Bundesagentur gegen das Grundgesetz verstößt.

Der Dunst lichtet sich – Union zeigt erneut wahres Gesicht

Zunächst einmal möchte ich folgende Zeitungsmeldung aus dem Südkurier vorne anstellen :

Union prüft längere Atomlaufzeit bis zu 28 Jahren
Die Union will eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke bis 28 Jahre und nicht nur bis 20 Jahre prüfen lassen. Das bestätigten CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich und der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Altmaier (CDU).

Sie bezogen sich dabei auf Beratungen am Vorabend im Fraktionsvorstand. Damit würde sich die Regellaufzeit für Reaktoren im Extremfall von 32 auf 60 Jahre verlängern. Dabei geht es im Rahmen des für Herbst angekündigten nationalen Energiekonzepts um alternative Anteile von Atom-, Kohle- und Ökostrom zur Sicherung der künftigen Energieversorgung (Energiemix). weiterlesen »