Ich muß mal etwas ergänzen, da hier offensichtlich Mißverständnisse existieren, zu Dingen, die ich geschrieben habe.
Ich habe ausdrücklich und mehrfach geschrieben, nicht nur hier, daß das Urteil im Fall Jörg Tauss noch nicht rechtskräftig ist. Das ergibt sich schon aus unserer Gesetzgebung. Ich habe an keiner Stelle etwas anderes behauptet sondern habe lediglich geschrieben und das beziehe ich nicht auf die Person Jörg Tauss, daß ich das der Justiz zur Verfügung stehende Strafmaß im Fall von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch generell für einen Witz halte. Kein Strafmaß kann je aufwiegen, welchen Schaden die Opfer dadurch erleiden und selbst die Höchststrafen muten an wie blanker Hohn. weiterlesen

