Beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) häufen sich Beschwerden von Bahnkunden, die wegen der Verspätung ihrer Züge eine Entschädigung beantragt haben und sich von der Bahn schikaniert fühlen. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, bekamen schriftlich reklamierende Kunden in mehreren Fällen von der Bahn die Antwort, sie sollten die Fahrkarte als Beleg einreichen – nur so sei eine Entschädigung möglich. Die meisten Kunden hätten das Ticket aber bereits ihrer Reklamation beigefügt.
Kommentar : Ist schon klar. Hat die Bahn Beweisstücke erst mal in der Tasche dann lässt sich ein Klage mangels Beweisstück beim Geschädigten noch einfacher aussitzen. Das hat Methode und man tut alles um die Kosten für Entschädigungen so gering wie möglich zu halten.
